StartFörderungAgentur für Arbeit

Umschulung über die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist nach SGB III der Hauptkostenträger für Arbeitslose und Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Sie übernimmt alle Lehrgangs- und Nebenkosten Ihrer Umschulung über den Bildungsgutschein.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I (SGB III)
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte – z. B. nach ausgesprochener betriebsbedingter Kündigung oder bei befristetem Vertrag
  • Berufsrückkehrer nach Familienpause
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Abschluss in einem Beruf ohne Zukunft (Strukturwandel)
  • Personen aus Transfergesellschaften nach § 111 SGB III

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für Bürgergeld-Empfänger – das ist Sache des Jobcenters. Seit 01.01.2025 werden Bildungsgutscheine für Jobcenter-Kunden allerdings ebenfalls über die Agentur für Arbeit ausgestellt, der Prozess ist also einheitlicher geworden.

Diese Leistungen erhalten Sie

Arbeitslosengeld I

60 % (bzw. 67 % mit Kind) Ihres letzten Nettoentgelts werden für die gesamten 24 Monate weitergezahlt. Wichtig: Während der Umschulung wird der ALG-I-Anspruch nicht verbraucht – Sie behalten Restansprüche für die Zeit nach der Prüfung.

Lehrgangskosten

100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über den Bildungsgutschein. Bereitstellung der technischen Ausstattung (Laptop, Software, Lizenzen) bei hybrider Teilnahme.

Fahrt- & Kinderbetreuung

Erstattung der Fahrtkosten zur Bildungsstätte, ggf. Übernachtungskosten und Zuschuss zur Kinderbetreuung von bis zu 160 € pro Kind und Monat.

Prämien & Weiterbildungsgeld

1.000 € nach Zwischen-, 1.500 € nach Abschlussprüfung (steuerfrei), zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat. Voraussetzung: Maßnahmebeginn vor 31.12.2026.

Der Antragsweg

  1. Erstberatung bei taylorix: Wir prüfen Ihre persönliche Ausgangslage, machen einen Eignungstest und stellen Ihnen die passende Fachrichtung vor – kostenlos und unverbindlich.
  2. Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit: Vereinbaren Sie online über die Arbeitsagentur oder telefonisch (0800 4 5555 00) einen Beratungstermin. Bringen Sie Lebenslauf, Zeugnisse und unsere Maßnahmen-Info mit.
  3. Argumentation: Begründen Sie konkret, warum die Umschulung Ihre Eingliederungschancen verbessert. Nutzen Sie aktuelle Zahlen: 109.000 unbesetzte IT-Stellen (Bitkom 2026), Integrationsquote des taylorix institut: 92 %.
  4. Bildungsgutschein erhalten: Bei Bewilligung erhalten Sie ein Dokument, das Ziel, Dauer, Region und zugelassene Bildungsträger nennt. Gültigkeit: in der Regel 3 Monate.
  5. Bei uns einlösen: Sie reichen den Gutschein im taylorix institut ein, wir bestätigen den Platz.
  6. Maßnahmenstart: Nächster Termin in Kaiserslautern: 10.08.2026. Während der gesamten Maßnahme zahlt die Agentur direkt an uns – Sie haben keinerlei Eigenkosten.

Häufige Fallstricke – und wie wir helfen

Achtung Kann-Leistung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine geförderte Umschulung. §§ 81, 82 SGB III sind Ermessensvorschriften. Eine schwache Begründung führt häufig zur Ablehnung.

Was wir kostenlos für Sie tun:

  • Wir formulieren maßgeschneiderte Argumente für Ihren Vermittler – inklusive aktueller Arbeitsmarktdaten für Kaiserslautern und die Westpfalz
  • Sie erhalten einen Maßnahmen-Steckbrief mit allen relevanten Eckdaten (AZAV-Zertifikat, Maßnahmen-Nr., Lehrgangsinhalte, Praktikum)
  • Wir bereiten Sie auf das Beratungsgespräch vor und beantworten typische Vermittler-Einwände
  • Bei Ablehnung helfen wir beim Widerspruch oder bei der Suche nach alternativen Kostenträgern (DRV, BFD, Transfergesellschaft)

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wir prüfen Ihre Förderansprüche, machen einen kostenlosen Eignungstest und unterstützen Sie beim Antrag.

Beratungstermin buchen   0631 342 88 973

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.

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