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Die Agentur für Arbeit ist nach SGB III der Hauptkostenträger für Arbeitslose und Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Sie übernimmt alle Lehrgangs- und Nebenkosten Ihrer Umschulung über den Bildungsgutschein.
Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für Bürgergeld-Empfänger – das ist Sache des Jobcenters. Seit 01.01.2025 werden Bildungsgutscheine für Jobcenter-Kunden allerdings ebenfalls über die Agentur für Arbeit ausgestellt, der Prozess ist also einheitlicher geworden.
60 % (bzw. 67 % mit Kind) Ihres letzten Nettoentgelts werden für die gesamten 24 Monate weitergezahlt. Wichtig: Während der Umschulung wird der ALG-I-Anspruch nicht verbraucht – Sie behalten Restansprüche für die Zeit nach der Prüfung.
100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über den Bildungsgutschein. Bereitstellung der technischen Ausstattung (Laptop, Software, Lizenzen) bei hybrider Teilnahme.
Erstattung der Fahrtkosten zur Bildungsstätte, ggf. Übernachtungskosten und Zuschuss zur Kinderbetreuung von bis zu 160 € pro Kind und Monat.
1.000 € nach Zwischen-, 1.500 € nach Abschlussprüfung (steuerfrei), zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat. Voraussetzung: Maßnahmebeginn vor 31.12.2026.
Was wir kostenlos für Sie tun:
Wir prüfen Ihre Förderansprüche, machen einen kostenlosen Eignungstest und unterstützen Sie beim Antrag.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.
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