StartFörderungRentenversicherung (DRV)

Deutsche Rentenversicherung – Umschulung über LTA

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Kostenträger. Mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach §§ 9 ff. SGB VI übernimmt die DRV die volle Umschulung – und sichert mit dem Übergangsgeld Ihren Lebensunterhalt.

Wer hat Anspruch auf LTA?

Anspruch besteht, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch eine berufliche Reha wiederhergestellt oder verbessert werden kann (§ 10 SGB VI). Typische Beispiele:

  • Bandscheibenvorfall, chronische Rückenleiden – körperlich anstrengende Berufe nicht mehr möglich
  • Kniegelenkserkrankungen, Allergien – Handwerks-, Pflege-, Friseurberufe nicht mehr möglich
  • Burnout, Depression – Schichtarbeit oder hohe Belastung nicht mehr zumutbar
  • Lungenerkrankungen – Tätigkeit im Schadstoff- oder Staubmilieu ausgeschlossen
  • Unfälle, Operationen mit dauerhaften Folgen

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • 15 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit nach § 11 SGB VI). Anrechenbar sind nicht nur Erwerbszeiten, sondern auch Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich.
  • Oder: Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
  • Oder: Sie sind innerhalb der letzten 2 Jahre nach einer medizinischen Reha der DRV in eine LTA-Maßnahme nahtlos überführt worden

Warum gerade Fachinformatiker?

Die Umschulung zum Fachinformatiker ist eine der häufigsten Empfehlungen der DRV – aus drei Gründen:

Körperlich entlastend

Sitzende, klimatisierte Tätigkeit am Bildschirm. Keine schwere Hebearbeit, keine Außendienste, keine Schichten. Auch mit körperlichen Einschränkungen langfristig ausführbar.

Marktlich gefragt

109.000 unbesetzte IT-Stellen in Deutschland (Bitkom 2026). Nach erfolgreicher Reha sind die Vermittlungsaussichten überdurchschnittlich – die DRV hat ein direktes Interesse an Ihrer Wiedereingliederung.

Auskömmliches Gehalt

Einstieg 35.000–42.000 € brutto, mit Erfahrung 55.000–80.000 €. Ein Niveau, das Ihre frühere Erwerbsbiografie absichert – wichtig für die Altersrente.

Welche Leistungen übernimmt die DRV?

  • 100 % Lehrgangskosten der 24-monatigen Umschulung beim taylorix institut (AZAV-zertifiziert)
  • Übergangsgeld für Ihren Lebensunterhalt – orientiert sich an Ihrem letzten Bruttoeinkommen, in der Regel ca. 68–75 % des letzten Nettos. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung laufen weiter
  • Reisekosten, ggf. Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung
  • Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn dadurch die Teilnahme erst möglich wird
  • Lehrmittel, Arbeitskleidung, technisches Equipment – alles, was die Maßnahme erforderlich macht
  • Bei Bedarf Belastungserprobung und Arbeitstraining vor der eigentlichen Umschulung
Vorteil DRV gegenüber Agentur für Arbeit: Das Übergangsgeld liegt in der Regel höher als das Arbeitslosengeld I, und der Anspruch auf eine Reha-Leistung ist – anders als der Bildungsgutschein – ein Pflichtanspruch, sobald die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

So beantragen Sie die Reha

  1. Hausärztliches / fachärztliches Attest: Lassen Sie sich bescheinigen, dass Ihr bisheriger Beruf gesundheitlich nicht mehr zumutbar ist.
  2. Antrag G0100 (LTA) bei der DRV stellen: Bequem online über das eService-Portal der Deutschen Rentenversicherung, telefonisch 0800 1000 4800 oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen (z. B. DRV Rheinland-Pfalz in Speyer / Kaiserslautern).
  3. Reha-Beratungsgespräch: Die DRV prüft Ihre Unterlagen und lädt Sie zu einem Reha-Fachberatergespräch ein. Wichtig: Bringen Sie unsere Maßnahmen-Info zum taylorix institut mit – das beschleunigt die Bearbeitung.
  4. Fachgutachten: Bei Bedarf wird ein berufskundliches oder medizinisches Gutachten erstellt (auf Kosten der DRV).
  5. Bewilligungsbescheid: Sie erhalten einen Bescheid mit der zugewiesenen Maßnahme. Die DRV arbeitet eng mit AZAV-zertifizierten Trägern wie taylorix zusammen – wir sind als Reha-Bildungseinrichtung anerkannt.
  6. Maßnahmenstart: Wir koordinieren mit Ihrem DRV-Sachbearbeiter den Eintritt zum nächsten passenden Termin (10.08.2026). Während der gesamten 24 Monate erhalten Sie das Übergangsgeld direkt von der DRV.
Bearbeitungsdauer beachten: Von der Antragstellung bis zur Bewilligung vergehen erfahrungsgemäß 3–6 Monate. Wenn Sie zum nächsten Termin starten möchten, sollten Sie zeitnah aktiv werden. Wir helfen, den Antrag so vorzubereiten, dass die DRV ihn schnell bearbeiten kann.

Wir kennen das Reha-Verfahren

Jahrelange Erfahrung mit Reha-Teilnehmern aus ganz Rheinland-Pfalz. Wir helfen Ihnen kostenlos bei Antrag, Begründung und Koordination mit Ihrer DRV-Sachbearbeitung.

Beratungstermin buchen   0631 342 88 973

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

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