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Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) finanziert für ausgeschiedene und ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eine zivile Berufsausbildung – auf hohem Niveau. Die Umschulung zum Fachinformatiker (IHK) beim taylorix institut in Kaiserslautern wird vom BFD seit Jahren regelmäßig finanziert.
Die Förderdauer richtet sich nach der bisherigen Dienstzeit:
| Dienstzeit | Maximale Förderdauer BFD |
|---|---|
| 4 Jahre | bis zu 12 Monate |
| 6 Jahre | bis zu 24 Monate |
| 8 Jahre | bis zu 36 Monate |
| 12 Jahre und mehr | bis zu 60 Monate (inkl. Dienstzeitende-Zeitraum bis zu 7 Jahre) |
Genaue Förderdauer im Einzelfall klärt Ihr persönlicher BFD-Berater.
Der BFD übernimmt die kompletten Lehrgangs- und Prüfungskosten der 24-monatigen Umschulung beim taylorix institut – inklusive Lehrmaterial und benötigter Zertifikate (z. B. Microsoft, Cisco, CompTIA).
Während der Maßnahme erhalten Sie Übergangsgebührnisse nach SVG (in der Regel 75 % Ihrer letzten Dienstbezüge). Damit ist Ihr Lebensunterhalt während der gesamten 24 Monate gesichert.
Erstattung der Fahrtkosten zur Bildungsstätte. Bei auswärtiger Unterbringung Trennungsgeld nach den Soldatenrichtlinien – auch über Bundeslandgrenzen hinweg.
Ihr BFD-Berater begleitet Sie über die gesamte Zeit – von der Bildungsplanung bis zur ersten Stelle. Bei Bedarf weitere Kursangebote (z. B. Englisch, Führung, AdA).
Die Bundeswehr selbst setzt heute massiv auf IT, Cyberverteidigung und vernetzte Systeme – viele SaZ haben bereits technisches Vorwissen, das in der IT-Welt sehr gefragt ist. Klassische Übergänge:
Kaiserslautern ist ein Knotenpunkt für Bundeswehr und US-Streitkräfte. Im Umfeld unseres Instituts profitieren Sie von einer hohen Dichte an potenziellen Arbeitgebern:
Wir liefern alle BFD-konformen Unterlagen, kennen die Abläufe seit Jahren und koordinieren direkt mit Ihrem BFD-Berater.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.
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