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Transfergesellschaft: Umschulung statt Arbeitslosigkeit

Wenn Sie von Stellenabbau, Insolvenz oder Betriebsschließung betroffen sind und in eine Transfergesellschaft wechseln, ist die Umschulung zum Fachinformatiker beim taylorix institut eine der besten Optionen, die Sie haben. Über das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III), Mittel aus dem Sozialplan und § 111a SGB III können Sie eine vollständig finanzierte Umschulung starten – ohne formal arbeitslos zu werden.

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft (auch beE = betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit) ist ein Instrument zur sozialverträglichen Bewältigung von Personalabbau. Sie wird in einem Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und dient dazu, betroffene Beschäftigte für maximal 12 Monate aufzufangen und in neue Beschäftigung zu vermitteln.

Statt direkt arbeitslos zu werden, wechseln Sie in einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft. Während dieser Zeit erhalten Sie Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) – in der Regel 60 % (mit Kind 67 %) Ihres letzten Nettoentgelts, häufig vom Arbeitgeber durch Sozialplanmittel auf 80–90 % aufgestockt.

Großer Vorteil: Sie sind nicht arbeitslos gemeldet, Ihr ALG-I-Anspruch bleibt erhalten und Sie nutzen die Transferzeit aktiv für eine Umschulung mit IHK-Abschluss. Nach 12 Monaten Umschulung ist die zweite Hälfte über den anschließenden ALG-I-Bezug oder weitere Förderung gesichert.

Drei Förderwege parallel nutzen

  1. Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III: Sicherung Ihres Lebensunterhalts während der Transfergesellschaft – bis zu 12 Monate, 60/67 % des Nettos, häufig sozialplan-aufgestockt.
  2. Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 111a SGB III: Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten der Umschulung übernehmen, sofern der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten reicht ein Arbeitgeberanteil von 25 % der Lehrgangskosten.
  3. Anschluss-Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Falls die Transfergesellschaft endet, bevor die Umschulung abgeschlossen ist, übernimmt die Agentur für Arbeit den restlichen Maßnahmenzeitraum über den klassischen Bildungsgutschein.

Welche Leistungen sind im Detail abgedeckt?

Lebensunterhalt

Transferkurzarbeitergeld 60/67 % des Nettos durch die Bundesagentur für Arbeit, ggf. Sozialplan-Aufstockung auf 80–90 % durch den ehemaligen Arbeitgeber. Sozialversicherung läuft weiter.

Lehrgangskosten

Über § 111a SGB III in Kombination mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Voraussetzung: Maßnahme bei AZAV-zertifiziertem Träger – das taylorix institut ist es seit Jahren.

Weiterbildungsprämie

Auch Teilnehmer aus Transfergesellschaften haben Anspruch auf die 2.500 € Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III sowie auf 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat – sofern die Maßnahme vor 31.12.2026 startet.

Reisekosten & Sonstiges

Fahrtkosten zur Bildungsstätte, ggf. Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung. Kinderbetreuungszuschuss bis 160 € pro Kind und Monat.

Erfahrung mit Transfer-Teilnehmern

Das taylorix institut hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Umschüler aus Transfergesellschaften begleitet – aus der Automobilzulieferer-Industrie, der Chemiebranche, der Stahl- und Maschinenbau-Produktion sowie aus dem Einzelhandel. Wir kennen die Spezifika:

  • Abstimmung mit Transfergesellschaft, Sozialplan-Treuhänder und Arbeitsagentur
  • Kombination § 111a + § 81 SGB III mit nahtlosem Übergang
  • Anrechnung von Berufserfahrung aus technischen Berufen (Vorteile gerade für Digitale Vernetzung und Systemintegration)
  • Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsbetrieben in der Westpfalz
  • Abendliche Online-Erstgespräche, falls noch im Schichtbetrieb
Zeitlich planen: Sobald der Wechsel in die Transfergesellschaft absehbar ist, sollten Sie die Umschulung organisieren. Ideal: Maßnahmenstart genau zu Beginn der Transferzeit – damit haben Sie volle 12 Monate finanzielle Sicherheit plus den Anschluss über § 81 SGB III.

Antragsweg im Überblick

  1. Erstgespräch beim taylorix institut: Wir prüfen Ihre Vorerfahrung, machen einen Eignungstest und stellen die passende Fachrichtung vor.
  2. Abstimmung mit der Transfergesellschaft: Sie informieren Ihren Transferberater über Ihren Umschulungswunsch. Wir liefern alle nötigen Unterlagen direkt.
  3. Antrag bei der Agentur für Arbeit (§ 111a SGB III): Die Agentur prüft Lehrgangskosten-Förderung und Arbeitgeberbeteiligung.
  4. Optional: Sozialplanmittel: Klären Sie mit Ihrem Sozialplan-Treuhänder, ob zusätzliche Mittel für Lehrgangskosten oder Aufstockung verfügbar sind.
  5. Bildungsgutschein: Ergänzend wird ein Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ausgestellt – damit ist die gesamte Maßnahmendauer abgedeckt.
  6. Maßnahmenstart in Kaiserslautern: Nächster Termin 10.08.2026. Sie starten in eine 24-monatige Vollzeit-Umschulung mit IHK-Abschluss.

Wir beraten Transferteilnehmer kostenlos

Erfahrung mit Sozialplänen, Transfergesellschaften, § 111a SGB III und der Anschlussförderung. Wir koordinieren direkt mit Ihrem Transferberater.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

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