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Wenn Sie von Stellenabbau, Insolvenz oder Betriebsschließung betroffen sind und in eine Transfergesellschaft wechseln, ist die Umschulung zum Fachinformatiker beim taylorix institut eine der besten Optionen, die Sie haben. Über das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III), Mittel aus dem Sozialplan und § 111a SGB III können Sie eine vollständig finanzierte Umschulung starten – ohne formal arbeitslos zu werden.
Eine Transfergesellschaft (auch beE = betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit) ist ein Instrument zur sozialverträglichen Bewältigung von Personalabbau. Sie wird in einem Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und dient dazu, betroffene Beschäftigte für maximal 12 Monate aufzufangen und in neue Beschäftigung zu vermitteln.
Statt direkt arbeitslos zu werden, wechseln Sie in einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft. Während dieser Zeit erhalten Sie Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) – in der Regel 60 % (mit Kind 67 %) Ihres letzten Nettoentgelts, häufig vom Arbeitgeber durch Sozialplanmittel auf 80–90 % aufgestockt.
Transferkurzarbeitergeld 60/67 % des Nettos durch die Bundesagentur für Arbeit, ggf. Sozialplan-Aufstockung auf 80–90 % durch den ehemaligen Arbeitgeber. Sozialversicherung läuft weiter.
Über § 111a SGB III in Kombination mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Voraussetzung: Maßnahme bei AZAV-zertifiziertem Träger – das taylorix institut ist es seit Jahren.
Auch Teilnehmer aus Transfergesellschaften haben Anspruch auf die 2.500 € Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III sowie auf 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat – sofern die Maßnahme vor 31.12.2026 startet.
Fahrtkosten zur Bildungsstätte, ggf. Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung. Kinderbetreuungszuschuss bis 160 € pro Kind und Monat.
Das taylorix institut hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Umschüler aus Transfergesellschaften begleitet – aus der Automobilzulieferer-Industrie, der Chemiebranche, der Stahl- und Maschinenbau-Produktion sowie aus dem Einzelhandel. Wir kennen die Spezifika:
Erfahrung mit Sozialplänen, Transfergesellschaften, § 111a SGB III und der Anschlussförderung. Wir koordinieren direkt mit Ihrem Transferberater.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
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