Start › Förderung › Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten Ihrer 24-monatigen Umschulung – inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Lebensunterhalt. Hinzu kommen bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie und 150 € monatliches Weiterbildungsgeld.
Die kompletten Kosten der 24-monatigen Umschulung inklusive aller Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren der IHK und – bei hybrider Teilnahme – Bereitstellung des Arbeitsgeräts (Laptop / Headset).
Notwendige Fahrtkosten zwischen Wohnort und Bildungsstätte, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Zuschuss zur Kinderbetreuung (bis zu 160 € je Kind pro Monat).
Während der gesamten Umschulung erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld I (bei AfA) oder Bürgergeld bzw. ab 1.7.2026 die neue Grundsicherung (bei Jobcenter). Die Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter.
1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung,
1.500 € nach bestandener IHK-Abschlussprüfung – in Summe also bis zu 2.500 € steuerfrei. Zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat während der Umschulung.
Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III gibt es weiterhin – aber nur, wenn Ihre Maßnahme vor dem 31.12.2026 beginnt. Aktueller Gesetzesstand:
Argumentationshilfen für die Agentur, vorausgefüllter Maßnahmen-Steckbrief, Eignungstest – alles kostenlos und unverbindlich.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
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