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Bildungsgutschein für die Umschulung zum Fachinformatiker

Mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten Ihrer 24-monatigen Umschulung – inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Lebensunterhalt. Hinzu kommen bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie und 150 € monatliches Weiterbildungsgeld.

Was deckt der Bildungsgutschein ab?

Lehrgangskosten

Die kompletten Kosten der 24-monatigen Umschulung inklusive aller Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren der IHK und – bei hybrider Teilnahme – Bereitstellung des Arbeitsgeräts (Laptop / Headset).

Fahrt- & Nebenkosten

Notwendige Fahrtkosten zwischen Wohnort und Bildungsstätte, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Zuschuss zur Kinderbetreuung (bis zu 160 € je Kind pro Monat).

Lebensunterhalt

Während der gesamten Umschulung erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld I (bei AfA) oder Bürgergeld bzw. ab 1.7.2026 die neue Grundsicherung (bei Jobcenter). Die Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter.

Prämien obendrauf

1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung,
1.500 € nach bestandener IHK-Abschlussprüfung – in Summe also bis zu 2.500 € steuerfrei. Zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat während der Umschulung.

Voraussetzungen nach § 81 SGB III

  • Sie sind arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
  • Die Weiterbildung verbessert Ihre Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt erheblich
  • Vor Maßnahmebeginn fand ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter statt
  • Der Bildungsträger (taylorix institut) und die Maßnahme sind AZAV-zertifiziert (§ 176 SGB III) – wir sind es seit Jahren
  • In den letzten zwei Jahren wurde keine andere geförderte Weiterbildung abgeschlossen (Sperrfrist nach § 82 Abs. 1 Nr. 3 SGB III)
Wichtig: Der Bildungsgutschein ist eine Kann-Leistung – Ihr Vermittler entscheidet im Ermessen. Eine gut begründete Argumentation, warum gerade die Umschulung zum Fachinformatiker Ihre Job-Chancen erhöht (Bitkom 2026: 109.000 unbesetzte IT-Stellen), ist daher entscheidend. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor – kostenlos.

So läuft der Antrag in 6 Schritten

  1. Kostenlose Erstberatung bei uns: Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, machen einen Eignungstest (4–6 Stunden mit Auswertung) und stellen Ihnen die passende Fachrichtung vor.
  2. Termin bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter: Sie vereinbaren ein Beratungsgespräch. Wir geben Ihnen alle Argumente und Unterlagen mit.
  3. Antrag stellen: Im Gespräch beantragen Sie den Bildungsgutschein. Begründen Sie konkret, warum die Umschulung zum Fachinformatiker bei taylorix in Kaiserslautern Ihre Eingliederung sichert.
  4. Bildungsgutschein erhalten: Bei Bewilligung bekommen Sie ein Dokument, das Maßnahmenziel, Maßnahmendauer, Region und Bildungsträger festlegt. Gültig in der Regel 3 Monate.
  5. Gutschein bei uns einlösen: Sie reichen den Gutschein im taylorix institut ein. Wir bestätigen den Platz und melden Sie an.
  6. Umschulungsstart: Sie beginnen am nächsten Termin (10.08.2026 in Kaiserslautern). Lehrgangskosten werden direkt zwischen uns und der Agentur abgerechnet – Sie bezahlen nichts.

Weiterbildungsprämie 2.500 € – Stand 2026

Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III gibt es weiterhin – aber nur, wenn Ihre Maßnahme vor dem 31.12.2026 beginnt. Aktueller Gesetzesstand:

  • 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung (nach ca. 12 Monaten)
  • 1.500 € nach bestandener IHK-Abschlussprüfung (nach 24 Monaten)
  • Zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat während der Maßnahme (§ 87a SGB III)
  • Die Prämie ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet
Frist beachten: Die Prämie gilt nur für Maßnahmen mit Beginn bis 31.12.2026. Wenn Sie sie sichern wollen, ist der nächste Start am 10.08.2026 in Kaiserslautern Ihre beste Option.

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag

Argumentationshilfen für die Agentur, vorausgefüllter Maßnahmen-Steckbrief, Eignungstest – alles kostenlos und unverbindlich.

Beratungstermin buchen   0631 342 88 973

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.

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