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Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen, ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner für die Umschulungsförderung. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auf dieser Seite erklären wir, was sich für Umschulungswillige ändert – und was ausdrücklich bleibt.
Nein. Bewilligte Maßnahmen werden im bisherigen Rahmen fortgeführt. Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld und die Prämien bleiben Ihnen erhalten.
Ja, wenn Sie gut argumentieren. Der Vermittlungsvorrang macht Bewerber-Argumentation wichtiger – nicht unmöglich. Bei IT-Berufen mit echtem Fachkräftemangel sind die Chancen weiterhin sehr gut. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Vorbereitung.
Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III ist befristet bis Maßnahmebeginn 31.12.2026. Wenn Sie sich die Prämie sichern wollen: Maßnahmenstart muss spätestens am 31.12.2026 erfolgen. Der Start am 10.08.2026 qualifiziert dafür.
Ja – die Reform sieht gestufte Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen vor (verpasste Termine, abgelehnte zumutbare Arbeit). Wer aktiv eine Umschulung verfolgt und seine Mitwirkungspflichten erfüllt, ist davon nicht betroffen.
Ja. Alleinstehende 563 € pro Monat, Paare 506 € pro Person. Miete und Heizung werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen – wie bisher.
Wer jetzt beginnt, sichert sich Bildungsgutschein, Prämien und Förderung im bisherigen Rahmen. Wir helfen Ihnen kostenlos durch den Antragsweg.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.
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