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Jobcenter: Bürgergeld & neue Grundsicherung ab 1.7.2026

Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen, ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner für die Umschulungsförderung. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auf dieser Seite erklären wir, was sich für Umschulungswillige ändert – und was ausdrücklich bleibt.

Aktueller Stand (April 2026): Der Bundestag hat die Reform am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Inkrafttreten: 1. Juli 2026. Bis dahin gilt das Bürgergeld unverändert weiter. Wer jetzt mit der Umschulung startet (z. B. zum 10.08.2026), ist von der Reform nicht negativ betroffen – laufende Maßnahmen werden im bisherigen Rahmen fortgeführt.

Was bleibt – und was sich ändert

Was bleibt

  • Bildungsgutschein nach § 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III bleibt erhalten
  • 100 % Übernahme der Lehrgangskosten für AZAV-zertifizierte Maßnahmen
  • Weiterbildungsprämie 1.000 € + 1.500 € (Maßnahmen vor 31.12.2026)
  • Weiterbildungsgeld 150 €/Monat während der Umschulung
  • Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Sozialversicherung werden weiter übernommen
  • Regelsatz Alleinstehende 563 € (Paar 506 €/Person), Miete und Heizung weiter zusätzlich

Was sich ab 1.7.2026 ändert

  • Vermittlungsvorrang wird wieder eingeführt: Direkte Arbeitsaufnahme hat formal Vorrang vor Weiterbildung
  • Umschulung wird gefördert, wenn sie nachweisbar bessere Eingliederungschancen bietet als sofortige Vermittlung
  • Strengere Mitwirkungspflichten – Termine, Eignungstests, Bewerbungsnachweise
  • Bezeichnung wechselt: aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld, aus Jobcenter formal Träger der Grundsicherung
  • Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden verschärft (gestufte Kürzungen)
Strategischer Tipp: Genau wegen des neuen Vermittlungsvorrangs ist eine fundierte, gut begründete Argumentation ab 1.7.2026 noch wichtiger. Wir bereiten Sie kostenlos darauf vor: Mit dem aktuellen IT-Fachkräftemangel (109.000 unbesetzte Stellen, Bitkom 2026), Integrationsquote von 92 % und konkretem Praxisbezug zur Region Kaiserslautern haben Sie sehr starke Argumente.

Antragsweg über das Jobcenter

  1. Erstberatung im taylorix institut: Eignungstest (4–6 Stunden), Fachrichtungs-Empfehlung, Maßnahmen-Steckbrief – alles kostenlos.
  2. Termin beim persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter: Eingliederungsvereinbarung anpassen, Umschulung als Eingliederungsziel verankern.
  3. Bildungsgutschein beantragen: Begründung vorlegen – warum gerade die Umschulung zum Fachinformatiker bei taylorix in Kaiserslautern Ihre Eingliederung sichert. Seit 01.01.2025 wird der Bildungsgutschein für Jobcenter-Kunden technisch über die Agentur für Arbeit ausgestellt.
  4. Bewilligung & Bildungsgutschein: Gültigkeit in der Regel 3 Monate.
  5. Einlösen bei taylorix: Wir bestätigen Ihren Platz und melden Sie an.
  6. Maßnahmenstart: Bürgergeld bzw. ab 1.7.2026 das neue Grundsicherungsgeld läuft während der gesamten 24 Monate weiter. Sie erhalten zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

Häufige Fragen zur Reform

Verliere ich meine laufende Umschulung am 1.7.2026?

Nein. Bewilligte Maßnahmen werden im bisherigen Rahmen fortgeführt. Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld und die Prämien bleiben Ihnen erhalten.

Werde ich nach dem 1.7.2026 noch in eine Umschulung kommen?

Ja, wenn Sie gut argumentieren. Der Vermittlungsvorrang macht Bewerber-Argumentation wichtiger – nicht unmöglich. Bei IT-Berufen mit echtem Fachkräftemangel sind die Chancen weiterhin sehr gut. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Vorbereitung.

Gibt es die 2.500 € Prämie auch noch nach dem 1.7.2026?

Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III ist befristet bis Maßnahmebeginn 31.12.2026. Wenn Sie sich die Prämie sichern wollen: Maßnahmenstart muss spätestens am 31.12.2026 erfolgen. Der Start am 10.08.2026 qualifiziert dafür.

Werden Sanktionen wirklich härter?

Ja – die Reform sieht gestufte Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen vor (verpasste Termine, abgelehnte zumutbare Arbeit). Wer aktiv eine Umschulung verfolgt und seine Mitwirkungspflichten erfüllt, ist davon nicht betroffen.

Bleibt die Höhe des Regelsatzes gleich?

Ja. Alleinstehende 563 € pro Monat, Paare 506 € pro Person. Miete und Heizung werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen – wie bisher.

Jetzt rechtzeitig starten

Wer jetzt beginnt, sichert sich Bildungsgutschein, Prämien und Förderung im bisherigen Rahmen. Wir helfen Ihnen kostenlos durch den Antragsweg.

Beratungstermin buchen   0631 342 88 973

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.

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