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Selbstzahler & Eigenfinanzierung der Umschulung

Sie können die Umschulung zum Fachinformatiker auch komplett selbst finanzieren – ohne Förderbescheid einer Agentur, eines Jobcenters oder einer Rentenversicherung. Es gibt mehrere Wege, das wirtschaftlich tragfähig zu gestalten: steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten, Landesförderungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, ein KfW-Bildungskredit – und natürlich die direkte Ratenzahlung beim taylorix institut.

Wann ist Selbstzahlung sinnvoll?

  • Sie sind nicht arbeitslos gemeldet und möchten nicht warten, bis Sie es sind
  • Ihr Antrag auf Bildungsgutschein wurde abgelehnt – z. B. weil eine direkte Vermittlung möglich erscheint (gerade ab 1.7.2026 mit dem neuen Vermittlungsvorrang relevant)
  • Sie sind aktuell beschäftigt und möchten umschulen, ohne Ihren Job aufzugeben oder kündigen zu lassen
  • Sie sind selbstständig und wollen sich beruflich neu ausrichten
  • Sie wollen den Antragsweg umgehen und sofort starten
  • Sie kommen aus dem Ausland und sind in Deutschland (noch) nicht sozialversicherungspflichtig
Wichtig: Auch als Selbstzahler erhalten Sie denselben IHK-anerkannten Abschluss, dieselbe Praktikumsbegleitung und dieselben Prüfungsvorbereitungen wie geförderte Teilnehmer. Der einzige Unterschied: Sie tragen die Lehrgangskosten selbst – können diese aber meist nahezu vollständig steuerlich geltend machen.

1. Steuerliche Absetzbarkeit – der wichtigste Hebel

Eine Umschulung zu einem komplett anderen Beruf nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung gilt steuerlich als Fortbildung und ist damit in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar – ohne den Höchstbetrag von 6.000 €, der für Sonderausgaben (Erstausbildung) gilt.

Was Sie absetzen können

  • Lehrgangsgebühren in voller Höhe
  • Prüfungsgebühren der IHK
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendlerpauschale 30 ct/km für die ersten 20 km, 38 ct/km ab dem 21. km)
  • Arbeitsmittel: Laptop, Tablet, Bücher, Software, Headset, externer Monitor – sofern beruflich genutzt (ggf. anteilig)
  • Verpflegungsmehraufwand bei auswärtiger Bildungsstätte (in der Regel im ersten Jahr, sofern keine erste Tätigkeitsstätte)
  • Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung
  • Kontoführungsgebühren (16 € pauschal pro Jahr)

Verlustvortrag – wichtig für aktuell Nicht-Verdiener

Auch wenn Sie während der 24-monatigen Umschulung keine oder nur geringe Einkünfte haben, können sich die Werbungskosten lohnen: Sie geben für jedes Jahr eine Steuererklärung mit Verlustfeststellung ab. Diese Verluste werden vorgetragen und mindern Ihre Steuerlast in den Jahren nach der Umschulung, wenn Sie als Fachinformatiker ein höheres Gehalt beziehen. So wirken Tausende Euro an Lehrgangskosten effektiv über mehrere Jahre als Steuerersparnis.

Rechenbeispiel: 12.000 € Lehrgangskosten + 2.000 € Arbeitsmittel + 1.500 € Fahrtkosten = 15.500 € Werbungskosten. Wenn Sie nach der Umschulung mit einem Bruttogehalt von 40.000 € einsteigen (Grenzsteuersatz ca. 30 %), spart der Verlustvortrag in den Folgejahren bis zu 4.650 € Einkommensteuer. Konkrete Beträge bitte mit Ihrem Steuerberater klären.

2. Landesförderungen Rheinland-Pfalz

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz und der Europäische Sozialfonds (ESF+) fördern berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten mit dem QualiScheck.

  • Höhe: 60 % der Maßnahmenkosten, maximal 1.500 € pro Person, Maßnahme und Kalenderjahr
  • Antragsberechtigt: abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig vom Einkommen
  • Antragstellung: spätestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
  • Auszahlung: nach Maßnahmenende. Sie reichen innerhalb von 2 Monaten den Erstattungsantrag mit Teilnahmezertifikat ein
  • Eigenanteil: mindestens 40 % der Kosten tragen Sie selbst

Da der QualiScheck pro Maßnahme und Jahr gewährt wird, lässt er sich bei einer 24-monatigen Umschulung für mehrere zeitlich abgegrenzte Module potenziell mehrfach nutzen – Details klärt das LSJV im Einzelfall.

Info beim ESF Rheinland-Pfalz

3. Landesförderungen Saarland

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Das Saarland fördert mit Mitteln des ESF+ Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der beruflichen Weiterbildung.

  • Höhe: 40 % der Seminarkosten, maximal 2.000 € pro Beschäftigtem
  • Antragsberechtigt: Beschäftigte von KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, ohne öffentlichen Dienst) mit Sitz im Saarland; auch Solo-Selbstständige und Freiberufler sind antragsberechtigt, sofern sie ihre Selbstständigkeit zu 100 % ausüben
  • Beratung: KdW-Servicestelle der FITT gGmbH

KdW Förderdatenbank

Aufstiegsbonus Saarland

Ein Bonus für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen beruflicher Aufstiegs- und Weiterbildungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 – beispielsweise Meister oder Fachwirt.

  • Höhe: seit dem 1. Januar 2026 2.000 € (zuvor 1.000 €), steuerfrei
  • Antragsberechtigt: Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Saarland nach erfolgreichem Abschluss einer förderfähigen Aufstiegsfortbildung

Wichtig: Die Erstausbildung zum Fachinformatiker ist eine Ausbildung auf DQR-Niveau 4 und damit grundsätzlich nicht direkt über den Aufstiegsbonus förderfähig. Der Bonus wird relevant für spätere Aufstiegsfortbildungen wie Operative IT-Professional / Geprüfter Fachwirt nach der Umschulung.

Aufstiegsbonus auf mein-NOW

4. KfW-Bildungskredit

Für bestimmte Bildungsphasen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt einen zinsgünstigen Bildungskredit, der unabhängig vom Einkommen oder Vermögen vergeben wird.

  • Monatsraten: 100 €, 200 € oder 300 €
  • Maximale Auszahlung: 24 Monatsraten = bis zu 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt
  • Vorabzahlung: einmalig bis zu 3.600 € als Abschlag, wenn ein außergewöhnlicher Aufwand glaubhaft gemacht wird
  • Keine Sicherheiten erforderlich, niedriger Zinssatz
  • Rückzahlung: beginnt 4 Jahre nach Auszahlungsbeginn
Einschränkung: Der KfW-Bildungskredit richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen sowie an Studierende. Für eine berufliche Umschulung Erwachsener ist die Förderfähigkeit im Einzelfall vom Bundesverwaltungsamt zu prüfen. Nicht alle Umschulungs-Konstellationen sind förderfähig – wir helfen Ihnen, das vorab zu klären.

KfW Bildungskredit (173)

5. Ratenzahlung beim taylorix institut

Wenn Sie sich für die Selbstzahler-Variante entscheiden, bieten wir Ihnen eine individuelle Ratenzahlung über die gesamte 24-monatige Maßnahmendauer an. So bleibt die monatliche Belastung überschaubar, und Sie können die Steuerentlastung über mehrere Jahre planen.

Sprechen Sie uns auf Ihre persönliche Situation an – wir finden gemeinsam ein Modell, das zu Ihrem Lebensstandard passt. Eine Anzahlung ist nicht zwingend erforderlich, eine Sondertilgung jederzeit möglich.

Kombinationsmöglichkeit: Selbstzahlung lässt sich mit den oben genannten Förderprogrammen kombinieren – beispielsweise QualiScheck (1.500 €/Jahr) plus Werbungskostenabzug plus Ratenzahlung. So senken Sie Ihre tatsächliche Eigenbelastung deutlich.

Zusammenfassung – die 5 Wege im Überblick

WegHöhe / VorteilGeeignet für
Werbungskosten volle Höhe absetzbar, Verlustvortrag möglich alle (auch Nicht-Verdiener)
QualiScheck RLP 60 %, max. 1.500 €/Jahr Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort RLP
KdW Saarland 40 %, max. 2.000 € Beschäftigte in saarl. KMU, Solo-Selbstständige
KfW-Bildungskredit bis 7.200 € + 3.600 € Vorab fortgeschrittene Ausbildungsphasen (Einzelfallprüfung)
Ratenzahlung taylorix monatliche Belastung individuell alle Selbstzahler

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Wir analysieren mit Ihnen die optimale Kombination aus Förderprogrammen, Steuerersparnis und Ratenzahlung – kostenlos und unverbindlich.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).

Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.

Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.

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Der Hauptbahnhof ist in unter 10 Minuten Fußweg über die Eisenbahnstraße erreichbar. Buslinien 107 und 105 binden uns in das Busliniennetz Kaiserslautern ein. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein gebührenpflichtiges Parkhaus (Einfahrt Badstraße 3).

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