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Sie können die Umschulung zum Fachinformatiker auch komplett selbst finanzieren – ohne Förderbescheid einer Agentur, eines Jobcenters oder einer Rentenversicherung. Es gibt mehrere Wege, das wirtschaftlich tragfähig zu gestalten: steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten, Landesförderungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, ein KfW-Bildungskredit – und natürlich die direkte Ratenzahlung beim taylorix institut.
Eine Umschulung zu einem komplett anderen Beruf nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung gilt steuerlich als Fortbildung und ist damit in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar – ohne den Höchstbetrag von 6.000 €, der für Sonderausgaben (Erstausbildung) gilt.
Auch wenn Sie während der 24-monatigen Umschulung keine oder nur geringe Einkünfte haben, können sich die Werbungskosten lohnen: Sie geben für jedes Jahr eine Steuererklärung mit Verlustfeststellung ab. Diese Verluste werden vorgetragen und mindern Ihre Steuerlast in den Jahren nach der Umschulung, wenn Sie als Fachinformatiker ein höheres Gehalt beziehen. So wirken Tausende Euro an Lehrgangskosten effektiv über mehrere Jahre als Steuerersparnis.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Europäische Sozialfonds (ESF+) fördern berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten mit dem QualiScheck.
Da der QualiScheck pro Maßnahme und Jahr gewährt wird, lässt er sich bei einer 24-monatigen Umschulung für mehrere zeitlich abgegrenzte Module potenziell mehrfach nutzen – Details klärt das LSJV im Einzelfall.
Das Saarland fördert mit Mitteln des ESF+ Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der beruflichen Weiterbildung.
Ein Bonus für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen beruflicher Aufstiegs- und Weiterbildungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 – beispielsweise Meister oder Fachwirt.
Wichtig: Die Erstausbildung zum Fachinformatiker ist eine Ausbildung auf DQR-Niveau 4 und damit grundsätzlich nicht direkt über den Aufstiegsbonus förderfähig. Der Bonus wird relevant für spätere Aufstiegsfortbildungen wie Operative IT-Professional / Geprüfter Fachwirt nach der Umschulung.
Für bestimmte Bildungsphasen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt einen zinsgünstigen Bildungskredit, der unabhängig vom Einkommen oder Vermögen vergeben wird.
Wenn Sie sich für die Selbstzahler-Variante entscheiden, bieten wir Ihnen eine individuelle Ratenzahlung über die gesamte 24-monatige Maßnahmendauer an. So bleibt die monatliche Belastung überschaubar, und Sie können die Steuerentlastung über mehrere Jahre planen.
Sprechen Sie uns auf Ihre persönliche Situation an – wir finden gemeinsam ein Modell, das zu Ihrem Lebensstandard passt. Eine Anzahlung ist nicht zwingend erforderlich, eine Sondertilgung jederzeit möglich.
| Weg | Höhe / Vorteil | Geeignet für |
|---|---|---|
| Werbungskosten | volle Höhe absetzbar, Verlustvortrag möglich | alle (auch Nicht-Verdiener) |
| QualiScheck RLP | 60 %, max. 1.500 €/Jahr | Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort RLP |
| KdW Saarland | 40 %, max. 2.000 € | Beschäftigte in saarl. KMU, Solo-Selbstständige |
| KfW-Bildungskredit | bis 7.200 € + 3.600 € Vorab | fortgeschrittene Ausbildungsphasen (Einzelfallprüfung) |
| Ratenzahlung taylorix | monatliche Belastung individuell | alle Selbstzahler |
Wir analysieren mit Ihnen die optimale Kombination aus Förderprogrammen, Steuerersparnis und Ratenzahlung – kostenlos und unverbindlich.
Beratungstermin buchen 0631 342 88 973Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Sämtliche Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsverfahren, Fristen und gesetzlichen Regelungen geben den uns vorliegenden Stand wieder, können sich jedoch jederzeit ändern – insbesondere im Zuge der laufenden Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 01.07.2026).
Jeder Förderfall wird individuell von Ihrem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaft o. ä.) geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht – wo nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben – nicht. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Stelle bzw. einem zugelassenen Rechtsbeistand oder Sozialberater.
Das taylorix institut für berufliche Bildung e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte entstehen. Eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung bieten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich an.
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